Headline Herzlich Willkommen auf den Seiten des Fördervereins der Kirchhörder Grundschule. Kinder brauchen starke Hände, die mit Liebe und viel Einsatz dafür sorgen, dass aus ihnen "starke Kinder" werden.

Helfen Sie mit - wir freuen uns über Ihre Mitgliedschaft!



logo


Starke Hände für starke Kinder

Wir als Förderverein unterstützen die Schule tatkräftig in der Gestaltung der Schulwelt und kooperieren eng mit der Lehrerschaft und der Schulpflegschaft.

Als gemeinnütziger Verein legen wir dabei folgende Schwerpunkte:

Wir gestalten den Kommunikationsauftritt der Schule und sorgen für einen aktuellen und attraktiven Auftritt
Wir unterstützen die Schule bei der Beschaffung von Lehr- und Hilfsmitteln
Wir fördern und unterstützen Aktivitäten der gesamten Schule (Schulfest, Projektwoche)
Wir unterstützen die Kinder der Schule in sozialen Notlagen


Neben den fortlaufenden Aktivitäten sieht der Förderverein folgende Schwerpunkte:

Unterstützung der Neugestaltung des Spielgeländes im Zuge des OGS Neubaues
Förderung der Naturwissenschaften
Starke Kinder: Unterstützung "Mein Körper gehört mir"

Der Förderverein tagt 4 x jährlich, jeweils am vorletzten Montag vor den Ferien.

Zu diesen Tagungen sind alle Mitglieder herzlich eingeladen. Bei Interesse melden Sie sich bitte per E-Mail beim 1. Vorsitzenden an, Sie erhalten dann eine gesonderte Einladung.


Veranstaltungen und Projekte

Der Förderverein unterstützt die Arbeit in der Schule auf vielfältige Art und Weise:

Theaterstück "Mein Körper gehört mir"
Alle zwei Jahre findet dieses Theaterstück an der Schule statt.
Der Förderverein beteiligt sich an den Aufführungskosten.

Trödel
Einmal jährlich findet ein Sommertrödel statt, der durch den Förderverein
finanziert und organisiert wird.

Projektwoche
Die im 2-jährigen Wechsel stattfindende Projektwoche wird vom Förderverein finanziell unterstützt.

Schulfeste
Neben der tatkräftigen Unterstützung vieler Fördervereinsmitglieder werden Schulfeste auch finanziell unterstützt.

Bisherige Anschaffungen
• Klettergerüst auf dem Spielplatz
• Unterstützung der Betreuungskinder mit Spielen und Büchern
• Anschaffung von Klassenschränken, die von den Kindern als Eigentumsfächer oder als Fächer für die Stationsarbeit benutzt werden können.
• Fernseher
• CD Player
• Musikinstrumente




Ihre persönlichen Ansprechpartner sind:

PositionName
1. VorsitzendeAlexander Hillmann
2. VorsitzenderMarkus Bläser
SchatzmeisterinDaniela Stoß
KassenprüferinBarbara Römer
KassenprüferinIris Goeke
Internet, KommunikationBarbara Römer


Sie erreichen uns per E-Mail unter folgender E-Mail Adresse:
foerderverein@grundschule-kirchhoerde.de


Zahlen/ Daten/ Fakten

Gründungsjahr:1993
Mitgliederzahl:100 Mitglieder bei ca. 220 Schülern
Mitgliedsbeitrag:Frei wählbar, mindestens aber € 15,-- p.a.


Kontaktadressen

1. Vorsitzende
Alexander Hillmann
Kobbendelle 15
44229 Dortmund
0231 / 75 81 65 8

Schule
Förderverein Kirchhörder Grundschule e.V.
Kobbendelle 6
44229 Dortmund




Satzung

§ 1

Der Verein führt den Namen Förderverein Kirchhörder Grundschule. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden, nach der Eintragung lautet der Name Förderverein Kirchhörder Grundschule e.V.


§ 2

Zweck des Vereins ist die Förderung von Bildung und Erziehung.

Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.


§ 3

Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.


§ 4

Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.


§ 5

Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vermögen des Vereins an die Kirchhörder Grundschule, Kobbendelle.


§ 6

Mitglied des Vereins kann werden, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat. Über die Aufnahme entscheidet nach schriftlichem Antrag der Vorstand.


§ 7

Ein Mitglied kann jeder Zeit durch schriftliche Erklärung gegenüber einem Mitglied des Vorstandes aus dem Verein austreten.


§ 8

Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn es schuldhaft in grober Weise die Interessen des Vereins verletzt. Über den Ausschluss beschließt die Mitgliederversammlung, wobei eine Mehrheit von drei Viertel der abgegebenen Stimmen erforderlich ist.


§ 9

Der Mitgliedsbeitrag wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt.


§ 10

Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer eines Jahres gewählt; er bleibt jedoch nach Ablauf seiner Amtszeit bis zur Neuwahl im Amt.

Jedes Mitglied des Vorstands ist allein zur Vertretung des Vereins berechtigt.


§ 11

Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich statt. Außerordentliche Mitgliederversammlungen finden statt, wenn dies im Interesse des Vereins erforderlich ist oder wenn die Einberufung einer derartigen Versammlung von einem Fünftel der Mitglieder schriftlich vom Vorstand verlangt wird; dabei sollen die Gründe angegeben werden.


§ 12

Mitgliederversammlungen werden vom Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung vom Stellvertretenden Vorsitzenden durch einfachen Brief einberufen. Dabei ist die vom Vorstand festgelegte Tagesordnung mitzuteilen. Die Einberufungsfrist beträgt 2 Wochen.


§ 13

Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung vom Stellvertretenden Vorsitzenden geleitet; ist auch dieser verhindert, wählt die Mitgliederversammlung einen Versammlungsleiter.

Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann die vom Vorstand festgelegte Tagesordnung geändert und ergänzt werden. Über die Annahme von Beschlussanträgen entscheidet die Mitgliederversammlung mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen; Stimmenthaltungen gelten als ungültige Stimmen.

Zum Ausschluss von Mitgliedern und zu Satzungsänderungen ist eine Mehrheit von drei Viertel, zu Änderungen des Vereinszwecks und zur Auflösung des Vereins eine solche von neun Zehnteln der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich.

Abstimmungen erfolgen grundsätzlich durch Handaufheben; wenn ein Drittel der erschienenen Mitglieder dies verlangt, muss schriftlich abgestimmt werden.


§ 14

Kassenprüfung:

1. Auf einer ordentlichen Mitgliederversammlung sind zwei Kassenprüfer für eine Zeit von 2 Jahren zu wählen.
2. Kassenprüfungen sind mindestens einmal jährlich durchzuführen.
3. Die Wiederwahl jeweils eines Kassenwartes ist zulässig.


§ 15

Beschlüsse sind unter Angabe des Ortes und der Zeit der Versammlung sowie das Abstimmungsergebnis in einer Niederschrift festzuhalten; die Niederschrift ist von dem Schriftführer zu unterschreiben.

Dortmund, 15.11.1993




Bemerkung des derzeitigen Vorstands:

Die Satzung ist im Original durch die Teilnehmer der Mitgliederversammlung unterschrieben worden. Der Verein ist am 30. Dezember 1993 unter VR 4411 in das Vereinsregister des Amtsgerichts Dortmund eingetragen worden.

Der Verein ist als gemeinnützig anerkannt. Spenden sind abzugsfähig.

Stempel Werden Sie Mitglied!

Seit seiner Gründung hat der Förderverein viele nützliche und gemeinschaftsförderliche Projekte initiiert und gefördert.

Auch künftig wird der Verein die Schule mit vielen helfenden Händen, der Beschaffung von Schulmaterial und der Kreation neuer Projekte unterstützen.

Leider reichen aber die Mitgliedsbeiträge oftmals nicht aus, um neben den nötigen Anschaffungen neue und wichtige Projekte zu unterstützen. Der Verein ist deshalb auf Spenden und möglichst viele Mitglieder angewiesen. Alle Spenden kommen in direkter Weise den Kindern der Kirchhörder Grundschule zu Gute und dienen dazu, die Schule in ihrer Unterrichts- und Erziehungsarbeit in ideeller und materieller Weise zu unterstützen.

Je größer die finanzielle und personelle Unterstützung ausfällt, desto erfolgreicher kann der Verein arbeiten!

Ihre Unterstützung ist uns jederzeit willkommen!

Selbstverständlich sind wir auch für Spenden ohne eine Mitgliedschaft sehr dankbar.
Der Verein ist als gemeinnützig anerkannt, Spenden sind steuerlich abzugsfähig.

Hier können Sie ein Anmeldeformular ausdrucken.


Beitrittserklärung:

Hiermit beantrage ich die Mitgliedschaft und ermächtige den Verein widerruflich, den von mir zu entrichtenden satzungsgemäßen Mitgliedsbeitrag
(Frei wählbar, mindestens aber 15€) bei Fälligkeit zu Lasten meines nachstehenden Girokontos einzuziehen.

Bitte geben Sie die folgenden Kontaktinformationen ein:

Anrede:* Frau Herr
Vorname:*
Nachname:*
Strasse:*
PLZ:*
Ort:*
Name des Kindes:*
Klasse:*
Telefon:*
Fax:
E-Mail:*
Summe1:*
 
Geldinstitut:*
Bankleitzahl:*
Kontonummer:*
Ab Mon. / Jahr2:*
 

1: Beitrag jährlich frei wählbar, jedoch mindestens 15€.
2: z.b. 10/10






 
Schatten